Versicherungen für Angestellte

Über welche Versicherungen sollte ein Angestellter verfügen?

Zielgruppe Angestellte

Arbeitnehmer sind abhängige Lohn- oder Gehaltsempfänger, die mittels ihrer Arbeitskraft ein Einkommen erwirtschaften. Die Arbeitnehmer sichern sich ihren Lebensunterhalt von dem Einkommen. Die Sicherung dieses Einkommens sollte für Arbeitnehmer daher an erster Stelle stehen.

Der Erwerb des Einkommens sollte bis zum Rentenalter erfolgen. Daher gibt es einige wichtige Versicherungen, die den Arbeitnehmer schützen sollen. Risiken wie Krankheit oder Behinderungen, die zur Erwerbsunfähigkeit oder zur Berufsunfähigkeit führen, müssen möglichst frühzeitig abgedeckt werden, um Ihnen im Schadensfall einen bestmöglichen Schutz zu bieten. Je früher Sie mit der persönlichen Absicherung und Vorsorge beginnen, desto niedriger sind die Einstiegskonditionen. Auch aus monetären Gesichtspunkten lohnt es sich somit als Angestellter die richtigen Versicherungen abzuschließen, um so beruhigt in die Zukunft blicken zu können und alle Risiken abgesichert zu haben.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist unter Umständen die wichtigste Versicherung für Arbeitnehmer. Durch diese Berufsunfähigkeitsversicherung wird die Erwerbsunfähigkeit abgesichert. Arbeitnehmer erhalten in dem Fall, dass sie erwerbsunfähig erkranken oder durch eine dauerhafte Behinderung ihren Beruf im Laufe ihres Erwerbslebens nicht mehr ausüben können, eine Erwerbsminderungsrente. Jedoch ist bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung Vorsicht geboten. Einige der Versicherungen schließen bestimmte Risiken aus, insbesondere dann, wenn der Arbeitnehmer bereits erkrankt ist oder war. So können Erkrankungen am Skelett oder psychische Erkrankungen in der Gegenwart oder Vergangenheit dazu führen, dass diese Erkrankungen ausgeschlossen werden.

Eine weitere Option ist jedoch, dass der Arbeitnehmer diese Risiken absichert, wenn er einen erhöhten Beitrag zahlt. Berufsgruppen, bei denen in der Vergangenheit bestimmte Erkrankungen gehäuft aufgetreten sind, werden entweder abgelehnt, es werden Risiken ausgeschlossen oder sie müssen einen erhöhten Beitragssatz zahlen. Da die Gefahr an Erkrankungen zu leiden im Verlauf des Erwerbslebens steigt, steigen auch die Prämien mit fortschreitendem Eintrittsalter. Daher ist es sinnvoll, möglichst früh, also zu Beginn des Erwerbslebens, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Private Unfallversicherung

Unfälle, die auf dem Arbeitsweg oder während der Arbeitszeit passieren, sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Unfälle, die im Haushalt oder während Freizeitbeschäftigungen passieren, werden durch diese Versicherung nicht abgedeckt, was bedeuten kann, dass keine Zahlungen zur Minderung der Folgen des Unfalls erfolgen. Solche Zahlungen können bedeuten, dass ein behindertengerechter Umbau der Wohnung gezahlt wird oder ein Rollstuhl.

Private Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge zielt zwar auf eine Zeit nach der Erwerbstätigkeit ab, kann aber nur währen der Erwerbstätigkeit finanziert werden. Arbeitnehmer befinden sich in der gesetzlichen Rentenversicherung, ob sie wollen oder nicht. Sie müssen etwa zehn Prozent ihres Einkommens an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

Private Altersvorsorge

Der Arbeitgeber tut dies auch, was zwar eine Entlastung für den Arbeitnehmer bedeutet, jedoch längst nicht mehr garantiert, dass die Arbeitnehmer eine ausreichend hohe Rente erhalten. Gerade Arbeitnehmer können häufig kaum sicherstellen, dass ihre Rente zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreichend sein wird.

Dieses Manko wurde mittlerweile durch den Gesetzgeber erkannt. Anstelle einer umfassenden Rentenreform hat dieser sich jedoch im Jahr 2002 dafür entschieden, die Riester-Rente einzuführen. Bei diesem Modell der privaten Altersvorsorge erhält der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Modelle der betrieblichen Altersvorsorge wahrzunehmen. Dadurch erhält er steuerliche Begünstigungen.

Krankengeld und Krankenhaustagegeld

Ein Arbeitnehmer erhält im Krankheitsfall eine sechswöchige Lohn- oder Gehaltsfortzahlung. Danach wird durch die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld gezahlt. Das Krankengeld beträgt für Arbeitnehmer allerdings nur maximal 90 % des Bruttogehalts. Um diesen Verlust auszugleichen, hat ein Arbeitnehmer die Möglichkeit eine Versicherung abzuschließen, die ihm Krankengeld oder Krankentagegeld zahl. Der Abschluss einer Versicherung, bei welcher ein Arbeitnehmer Krankenhaustagegeld erhält, ist wenig sinnvoll. Jedoch können über das Krankenhaustagegeld die Zuzahlungen, die weiterhin im Krankenhaus erbracht werden müssen, abgedeckt werden. Für einige Arbeitnehmer lohnt der Abschluss einer Krankenhaustagegeldversicherung insofern, dass ihm alternativ anstelle des Krankenhaustagegeldes eine Chefarztbehandlung zusteht. Das variiert jedoch von Versicherung zu Versicherung. Wenn ein Arbeitnehmer trotz gesetzlicher Krankenversicherung eine Chefarztbehandlung wünscht.

Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, von der der Arbeitnehmer nicht direkt betroffen ist. Allerdings haftet er für die durch ihn verursachten Schäden, und zwar in voller Höhe. Das kann bei Personenschäden dazu führen, dass hohe Summen gezahlt werden müssen. Ist keine private Haftpflichtversicherung vorhanden, muss der Arbeitnehmer den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Das kann dazu führen, dass ihm von seinem Lohn oder Gehalt nur die pfändungsfreie Summe bleibt. Um das zu vermeiden, ist eine private Haftpflichtversicherung, die zu günstigen Konditionen erhältlich ist, unumgänglich.

Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung

Verkehrsrechtsschutz Versicherung

Die Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung ist eine Option für alle Arbeitnehmer, die unbedingt auf ihren Führerschein oder ihr Kraftfahrzeug angewiesen sind.

Prinzipiell besteht die Chance, sich bei Verkehrsunfällen vor Gericht selbst zu vertreten.

Das ist jedoch wenig sinnvoll, wenn es um Unfälle mit Personenschäden und hohen Schadenssummen geht. In vielen Fällen zahlt keine Versicherung bis zum Prozess. Um zu vermeiden, dass beispielsweise die Schuld an dem Unfall beiden Parteien zugesprochen wird, sollte auf jeden Fall ein Anwalt eingeschaltet werden.