Tierhalterhaftpflicht Versicherung

Schützen Sie sich als Tierhalter vor Kosten im Schadensfall

Mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung werden Tierhalter geschützt. Sie greift ein, wenn durch Tiere Schäden gegenüber Dritten verursacht werden, was im Rahmen der Tierhaltung leicht passieren kann. Je nach Tierart wird bei der Tierhaftpflichtversicherung auch von einer Hundeversicherung oder einer Pferdeversicherung gesprochen.

Für welche Zielgruppe ist die Versicherung wichtig?

Die Haftpflichtversicherung für Tiere ist insbesondere dann von Bedeutung, wenn Tierhalter im Besitz größerer Tiere sind. Handeln kann es sich dabei unter anderem um Hunde oder Pferde. Beachtet werden sollte, dass es Versicherer gibt, die nicht alle Hunde gleich behandeln. Manche Rassen werden von den Versicherungen nicht aufgenommen, wie beispielsweise Kampfhunde.

Hundeversicherung

Auch kann es vorkommen, dass für spezielle Rassen erhöhte Beiträge berechnet werden. Auch hiervon sind hauptsächlich Kampfhunde betroffen.

Für kleinere Haustiere kommt die Tierhalterhaltpflicht nicht in Betracht. Durch Kleintiere ausgelöste Schäden werden in der Regel durch die private Haftpflichtversicherung reguliert.

Am besten prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen konkret auf diesen Aspekt, um auf Nummer Sicher zu gehen.

Ist die Tierhalterhaftpflicht eine Pflichtversicherung?

Mittlerweile gibt es eine gesetzliche Hundehaftpflichtversicherung, die in fünf Ländern den Abschluss ab einem bestimmten Zeitraum vorschreibt. In diesem Fall müssen Hunde versichert werden, wenn sie das Lebensalter von 3 - 6 Monaten erreicht haben. Bei den fünf Bundesländern, in denen Sie die Versicherung zwangsläufig abschließen müssen handelt es sich um Thüringen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen sowie Berlin und Hamburg. Gerade als Einwohner eines dieser Bundesländer sollten Sie sich also auf jeden Fall rechtzeitig mit dem Thema Tierhalterhaftlicht bzw. Hundehaftpflicht auseinandersetzen.

Was bzw. in welchen Fällen greift der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz greift nicht in allen Fällen, da bestimmte Tiere gar nicht aufgenommen und somit abgesichert werden. Tiere, die versichert werden, müssen im Rahmen der Fürsorgepflicht gehalten werden. Sollten bestimmte Pflichten vernachlässigt werden und es kommt zu einem Schaden, wird die Versicherung diesen nicht übernehmen.

Zu solchen Pflichten gehört beispielsweise die Leinenpflicht oder die Pflicht zum Anlegen des Maulkorbs. Wird gegen die Vorschriften verstoßen, so wird der Schaden nicht über den Versicherer reguliert und der Tierhalter muss selber für den Schaden einstehen. Zudem greift der Versicherungsschutz nicht, wenn der Tierhalter selbst einen Schaden erleidet.

Liegen entsprechend abgesicherte Schäden vor, so werden diese auch direkt von der Versicherung übernommen. Dazu zählen auch mögliche Kosten, die z.B. durch Gerichte oder durch andere Prozessnebenkosten entstehen können.

Allgemeine Infos und Tipps

Die Tierhalterhaftlichtversicherung wird in der Regel mit einer Laufzeit von einem oder drei Jahren angeboten. Die Hundeversicherung gliedert sich dabei in die Bereiche Hundehalterrechtsschutz, Hundehalterhaftpflichtversicherung sowie Kranken- und OP-Kostenversicherung. Achten Sie hier auf die für Sie möglicherweise relevanten Zusatzbereiche.

Worauf sollte man beim Abschluss achten?

Beim Abschluss muss berücksichtigt werden, welche Schäden die jeweilige Versicherung übernimmt. Manche Versicherer stehen z.B. nicht für alle vom Hund oder auch Pferd verursachten Schäden ein. Außerdem sollte man darauf achten, ob die Versicherung für ein Jahr oder direkt für mehrere Jahre abgeschlossen wird. Dies bringt in der Regel Kostenvorteile – aber natürlich auch eine längere Bindung mit sich. Auf alle Fälle wichtig ist es auf die entsprechenden Vorschriften und Regeln zu achten, damit die Versicherung im Schadensfall auch tatsächlich einspringt.