Wer darf sich privat krankenversichern?

Anforderungen PKV

Arbeitnehmer, deren Bruttogehalt nicht ein ganzes Jahr in Folge 4.350,00 Euro monatlich (bzw. Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate = 52.200 Euro, Werte Stand 2013) übersteigt, müssen sich bei einer der gesetzlichen Krankenkassen versichern. Sie fallen unter die so genannte gesetzliche Pflichtversicherung. Wer ein Jahr lang über dieser Beitragsbemessungsgrenze liegt oder zu einer bestimmten Personengruppe (Student, Beamter oder Selbstständiger) gehört, kann in eine private Krankenversicherung wechseln.

Studenten, Selbstständige, Freelancer und Beamte können sich einkommensunabhängig privat versichern. Die für Arbeitnehmer geltenden Bemessungsgrenzen werden regelmäßig neu festgelegt.