Die Riester Rente ist eine besondere Form der privaten Altersvorsorge, die staatlich gefördert werden kann. Um regelmäßige Beiträge in die Riester Rente einzahlen zu können, muss die betreffende Person Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sein. Dies betrifft nicht nur voll- oder teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, sondern auch geringfügig Beschäftigte, Arbeitslose, Hartz IV Empfänger oder Freiberufler, die Mitglied der Künstlersozialkasse sind.
Ein Sparvertrag zur Riester Rente kann bei fast allen Banken, Sparkassen, Volksbanken oder Versicherungen abgeschlossen werden. So groß wie die Zahl der Anbieter ist auch die Vielfältigkeit der in Frage kommenden Produkte. Eine klassische Rentenversicherung wäre hier ebenso geeignet wie ein Banksparplan, eine fondsgebundene Rentenversicherung, ein Fondssparplan, eine Direktversicherung, ein Pensionsfonds oder eine Pensionskasse. Alle diese Produkte unterliegen strengen Auflagen und müssen von den zuständigen staatlichen Stellen zertifiziert sein. Andernfalls können sie nicht als Riester Rente angeboten werden. Den Sparern blieben dann nur noch die Möglichkeit, regelmäßige Beiträge zu leisten, ohne dafür staatliche Förderungen in Anspruch nehmen zu können. Wer Interesse hat, ein Haus oder eine Eigentumswohnung zu erwerben und im Alter darin zu wohnen, könnte einen Bausparvertrag abschließen und dafür ebenfalls staatliche Unterstützung erhalten. Diese Variante, welche auch als Wohn Riester bezeichnet wird, wird seit dem Jahre 2008 angeboten.
Wer sich für den Abschluss einer Riester Rente interessiert, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er mindestens 4% seines Jahresbruttoeinkommens in einen entsprechenden Sparvertrag investieren müsste. Andernfalls wäre es leider nicht möglich, die Fördermittel in vollem Umfange in Anspruch nehmen zu können. Sofern die Voraussetzungen gegeben sind, erhält eine alleinstehende Person eine jährliche Zulage in Höhe von 154 Euro. Für Ehepaare verdoppelt sich dieser Betrag. Eine besondere Unterstützung sollen Familien erfahren. Aus diesem Grunde gibt es für jedes Kind noch einmal 185 Euro pro Jahr, für jedes nach dem 31. 12. 2007 geborene Kind sogar 300 Euro. Darüber hinaus können die Beiträge zur Riester Rente als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag liegt hier bei 2100 Euro pro Jahr. Im Gegensatz zu vielen anderen Formen der privaten Altersvorsorge ist die Riester Rente weitgehend vor dem Zugriff staatlicher Stellen geschützt. Wer in der Ansparphase Hartz IV bezieht, hat die Gewissheit, dass die Riester Rente nicht als Vermögen angerechnet wird und in vollem Umfange erhalten bleibt. Außerdem ist sie insolvenzgeschützt. Dies heißt ganz konkret, dass weder staatliche, noch private Gläubiger einen Zugriff auf die eingezahlten Beiträge zur Riester Rente haben.
Der Rentenbeginn kann individuell vereinbart werden. Als frühestmöglicher Termin kommt der 62. Geburtstag infrage. Ein späterer Beginn ist jederzeit möglich. Um die staatliche Förderung nicht zu gefährden, muss der Vertrag zur Riester Rente eine monatliche Auszahlung vorsehen. Eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu 30% bei Rentenbeginn könnte sich allerdings als förderunschädlich erweisen.
Die Riester Rente bietet Arbeitnehmern, Familien und Geringverdienern die Chance, eine solide private Altersvorsorge aufzubauen und dafür staatliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen. Andererseits darf aber auch nicht verschwiegen werden, dass die Riester Rente eine ganze Reihe von Nachteilen besitzt. So kann sie weder vererbt, noch beliehen werden und verfällt beim vorzeitigen Ableben des Versicherten komplett. Außerdem wird die Riester Förderung nur gezahlt, wenn sich der Anbieter und der Sparer an die strengen Vorgaben des Staates halten. Wer großen Wert auf eine persönliche Flexibilität und eine individuelle Gestaltung der eigenen Altersvorsorge legt, sollte deshalb überlegen, ob andere Sparformen nicht besser geeignet wären.